Schnelle Hilfe im Schadenfall

Trotz regelmäßiger Überprüfungen und Wartungen lassen sich Schäden in Ihrer Immobilie nicht immer vermeiden. Daher ist es im Falle des Falles wichtig, den Schaden jederzeit, unkompliziert und egal an welchem Ort anzeigen zu können, damit schnell die jeweiligen Maßnahmen ergriffen werden können.


Für Mieter*innen

Sofern Sie einen Schaden in Ihrer Mieteinheit und/oder am Gebäude feststellen, bitten wir Sie uns den jeweiligen Schaden über unser GWU-Serviceportal oder unsere GWU-Service-App anzuzeigen. Damit gelangt Ihre Meldung direkt ohne Umwege zum richtigen Ansprechpartner. Gleichzeitig können Sie Ihrer Meldung aussagekräftige Bilder vom Schadenereignis beifügen. Und vergessen Sie bitte nie uns Ihre aktuellen Kontaktdaten mitzuteilen, damit das zuständige Handswerksunternehmen Kontakt zu Ihnen aufnehmen kann. Unser Serviceportal finden Sie hier: www.gwu-hv.de/login.

Im Falle eines Notfalls, z. B. Rohrbruch, melden Sie uns den Schaden bitte immer telefonisch unter 04351/ 75 75 0. Hier erreichen Sie uns 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr.

Hinweis: Sollten Sie Mieter*in in einer von uns verwalteten Wohnungseigentumsanlage sein, nennen Sie uns bitte auch immer den Namen Ihres Vermieters, damit wir Sie schnell zuordnen können und notwendige Schritte ohne Verzögerungen eingeleitet werden können. Schäden innerhalb Ihrer Wohnung melden Sie bitte immer Ihrem Vermieter direkt.


Für Eigentümer*innen

Sollten Sie einen Schaden im Gemeinschaftseigentum, z. B. Treppenhaus, feststellen, bitten wir Sie uns den jeweiligen Schaden über unser GWU-Serviceportal oder über unsere GWU-Service-App anzuzeigen. Ihre Meldung gelangt somit direkt ohne Umwege zum richtigen Ansprechpartner. Ihrer Meldung können Sie so auch aussagekräftige Fotos vom Schadenereignis beifügen. Und eine Bitte: Teilen Sie uns bitte immer aktuellen Kontaktdaten mit, damit das zuständige Handwerksunternehmen Kontakt zu Ihnen aufnehmen kann. Unser Serviceportal finden Sie hier: www.gwu-hv.de/login.

Im Falle eines Notfalls, z. B. Rohrbruch, melden Sie uns den Schaden bitte immer telefonisch unter 04351/ 75 75 0. Hier erreichen Sie uns 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr.

Hinweis: Schäden innerhalb Ihres Sondereigentums (Ihre Wohnung, Ihre Gewerbeeinheit) können von uns nur bearbeitet werden, sofern uns ein entsprechender Verwaltungsauftrag für Ihr Sondereigentum vorliegt (s. g. Sondereigentumsverwaltung). Sofern dies nicht der Fall sein sollte, bitten wir Sie eigenständig ein Handwerksunternehmen auf Ihre Kosten zu beauftragen. Davon ausgenommen sind Schäden in Ihrem Sondereigentum, die durch das Gemeinschaftseigentum verursacht worden sind.